Länge des umgestalteten Abschnitts ca. 30m, Einbahnrichtung, wichtige Querung für Hauptfußgängerströme, Fahrbahnverlauf wird lediglich durch unterschiedlich verlegte Pflastersteinformate und eine Rinne vom Fußgängerbereich auf dem Marktplatz kenntlich gemacht – eine andersfarbige Rinne zur Verdeutlichung der Separierung der Verkehrsarten wurde seitens der Bezirksregierung im Zuwendungsbescheid zwar gefordert, aber zugunsten einer stadtgestalterisch einheitlichen
Ausführung von der Stadt nicht umgesetzt, als Kompromiss nachträglich Markierungsnägel, Radfahren ist im Zuge der Königstraße uneingeschränkt, in der Fußgängerzone nur in den Nachtstunden erlaubt, Vorfahrt Kfz- und Radverkehr, Fußgängerzone wird im Bereich der Fahrbahn unterbrochen.
Zuletzt aktualisiert am 19.03.2013
Land | DE |
Bundesland | BW |
Kommune | Bocholt |
Postleitzahl | 46395 |
Straße_Ort | Königsstraße |
Straße | Königsstraße |
Einwohenr*innen | 73000 |
Tagesverkehr (DTV) | |
Umsetzungsjahr | 2002 |
Planungsstatus | Umgesetzt |
Projektumfang | Straßenabschnitt |
Kfz/h (Spitzenstunde) | |
Fußverkehr/h | |
Radverkehr/h | |
Linienbusverkehr/h | |
Lkw/h | |
Lage in der Stadt | zentral (Innenstadt / Ortsmitte) |
Straßentyp | Gemeindestraße mit Erschließungsfunktion |
Netzfunktion | Straßenabschnitt |
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